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LED Hallenbeleuchtung für feuergefährdete Betriebsstätten

LED Hallenbeleuchtung für feuergefährdete Betriebsstätten

In allen betrieblichen und privaten Bereichen werden die herkömmlichen Lampen, HQL Beleuchtungen oder Leuchtstoffröhren durch LED Beleuchtungskörper ersetzt. Das schreibt einerseits der Gesetzgeber so vor, aber andererseits sollte das jeder Unternehmer schon im eigenen Interesse tun, da er damit sehr effektiv Energiekosten sparen kann, was seine Wettbewerbsfähigkeit erhöht und sichern hilft. Gleichzeitig dient diese Umstellung auch unserer aller Umwelt. So amortisiert sich die Umstellung auf LED sehr schnell. Dabei wird mit LED dieselbe oder eine höhere Beleuchtungsstärke bei bedeutend geringerer Wattzahl erreicht.

Umstellungen erfolgen daher in allen Bereichen. Sei es in Werkshallen, Lagerhallen, Produktionsstätten, Empfangshallen, Büros, Parkhäusern, Garagen, bei der Straßenbeleuchtung und eben auch in den feuergefährdeten Betriebsstätten.

Denn die LED Hallenbeleuchtung Beleuchtung ist besonders energieeffizient, dimmbar, leicht zu montieren, benötigen kaum Wartung und die Netzteile sind auch für eine lange Lebensdauer ausgelegt. LED Hallenstrahler, LED Hallenleuchten, LED-Lichtbandsysteme und Tragschienensysteme können für die unterschiedlichsten Anwendungen genutzt werden. Außerdem hat die LED Beleuchtung inzwischen einen so hohen, technologischen Stand erreicht, dass es keinen Grund mehr gibt, mit einer Umrüstung noch zu warten. Denn je schneller man umrüstet, desto mehr kann jeder an Energiekosten sparen.

In Logistik- und Produktionsbereichen liegt der Amortisationszeitraum meist unterhalb von zwei Jahren. Durch den momentanen, günstigen Zinssatz lohnt sich daher sogar eine Zwischenfinanzierung, sodass der Unternehmer dadurch kaum etwas von seiner jetzigen Liquidität einbüßen muss.

Für die Umstellung auf LED können Fördermittel beantragt werden

Dafür muss zuallererst der Antrag für die gewünschte Umstellung eingereicht werden. Erst nach der Bewilligung des Antrages darf dann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Wird diese Reihenfolge nicht genau so eingehalten, entfällt die Notwendigkeit, die Maßnahme mit den betreffenden Krediten, Investitionen oder Zuschüssen zu unterstützen. Dabei können die LED Fördermittel aus ganz unterschiedlichen Töpfen beantragt werden, die dann miteinander auch verknüpfbar sind. Wichtig ist dabei nur, die richtigen Fördertöpfe zu finden, durch die man eine finanzielle Unterstützung erfahren kann. Die Möglichkeiten dafür, sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.

Was versteht man unter feuergefährdeten Bereichen, Betriebsstätten?

Von einer feuergefährdeten Betriebsstätte, die sich sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen befinden kann, spricht man, wenn mindestens eine der folgenden drei Voraussetzungen gegeben ist:

  • Ein Kontakt mit leicht entzündlichen Stäuben, Stoffen, Flüssigkeiten oder Gasen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Diese in gefahrdrohender Menge vorliegen.
  • Ein Kontakt mit elektrischen Betriebsmitteln, aber auch beispielsweise elektrischer Beleuchtung, nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann.

An solchen Orten, also in feuergefährdeten Bereichen, muss von der Elektroinstallationsfirma, auch in Bezug auf die Beleuchtung, einer potenziell möglichen Brandgefahr vorgebeugt werden. Geeignete LED-Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten sind mit dem D-Zeichen zertifiziert.

Eine Feuergefährdung besteht u. a. bei leicht entzündliche Stoffen

Als solche sind Materialien zu bezeichnen, die glimmen oder selbstständig weiterbrennen, nachdem diese für maximal zehn Sekunden einer Zündholzflamme ausgesetzt waren. Diese Brandgefahr kann durch die Lagerung oder bei der Verarbeitung beispielsweise folgender Materialien entstehen.

  • Kunststoffe
  • Öle
  • Lacke
  • Lösungsmittel
  • loses Papier
  • Hobelspäne
  • lose Holzwolle
  • Stroh
  • Heu
  • Mehl
  • Sonstiges
  • Leicht entzündliche Stoffe und elektrische Betriebsmittel

Wenn sich diese Stoffe in gefahrdrohender Menge und in der Nähe von beispielsweise Hallenbeleuchtungen befinden, so können diese Materialien aufgrund erhöhter Temperaturen beim Betrieb oder im Fehlerfall (wie Platzen einer HQL-Leuchte oder Leuchtstofflampe), sich entzünden. Auch die Wärmeabstrahlung von Leuchten ist zu berücksichtigen, obwohl diese bei LED-Leuchten bedeutend geringer ist, wie bei herkömmlicher Beleuchtung. Näheres, in Bezug auf elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten, ist der VdS-Richtlinie 2033 zu entnehmen.

LED Leuchten mit dem D Prüfzeichen

LED Hallenstrahler mit dem D-Zeichen (EN 60598-2-24)
Dabei ersetzt das neue EN-Prüfzeichen „D“ das nationale FF-Zeichen.

In feuergefährdeten Betriebsstätten sind nur Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur erlaubt, auf denen sich auch weder Fasern noch Staub in gefährlicher Menge anhäufen und so einen Wärmestau verursachen können. Diese sind extra so gebaut, dass sie keine Temperaturen annehmen, durch die sich Fasern und Staub entzünden würden. Leuchten, die mit dem D Prüfzeichen gekennzeichnet sind, erfüllen diese Bedingungen und sind deshalb für Räume mit besonderem Brandschutzrisiko geeignet und einzusetzen. Sie entsprechen dem Mindestschutzgrad von IP5X und bei festen, brennbaren Materialien IP 4X. Die Leuchten sind so konstruiert, dass ein Herausfallen von Bauteilen oder anderen Komponenten verhindert wird. Außerdem sind diese vor mechanischen Beanspruchungen wirkungsvoll zu schützen.

Der Aufbau von Beleuchtungsanlagen wird durch die DIN VDE 0100-559 beschrieben. Im Teil 5-559 wird die Errichtung und Auswahl elektrischer Betriebsmittel, wie Beleuchtungsanlagen und Leuchten behandelt. Diese Norm ist bei Betriebsmitteln anzuwenden, die Teil von ortsgebundenen elektrischen Anlagen sind. Bevor das elektrotechnische Personal mit der Arbeit beginnt, muss darauf geachtet werden, dass die Mitarbeiter Kenntnis von den wichtigsten Schutzmaßnahmen und Anforderungen haben. So eine Unterweisung ist nötig, bevor mit der Errichtung von Beleuchtungsanlagen und Leuchten begonnen wird, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

In der DIN sind die für die Einrichtung und Planung erforderlichen Anforderungen beschrieben. LED Hallenbeleuchtungen, die nach EN 60598-2-24 zertifiziert sind, sind für den Einsatz in feuergefährdeten Bereichen geeignet und man erkennt diese am „D Prüfzeichen“

LED Hallenstrahler

LED Hallenstrahler sind speziell für feuergefährdete Bereiche und robust im Einsatz. Sie sind ideal bei hohen Decken, wie beispielsweise Hochregallagern und bei Kranbetrieb. Die LED Hallenstrahler sind der ideale Ersatz, wenn die HQL Beleuchtungssystemen auf LED Leuchten umgestellt werden. Dabei sorgen die Hochleistung LEDs mit ihren Netzteilen für eine optimale Leistung, hohe Lebensdauer und Stabilität, wodurch kaum Wartungsarbeiten mehr nötig werden. Mit ihrer Beleuchtungsausstrahlung von 30°, 90° und 120° bieten diese eine sehr gute Lichtverteilung. Je nach Anforderung können diese auch mit 1-10 V dimmbaren Netzteilen ausgerüstet werden

Dabei überzeugen die LED Hallenstrahler durch ihre unkomplizierte, einfache Montage und ihre maßgeschneiderten Lichtfunktionen für alle Einsatzzwecke, bei hoher Farbbrillanz.

Beispielsweise lassen sich HQL Leuchten ersetzen durch:

  • 50 Watt 6200 Lumen 120 Watt LED Leuchten
  • 70 Watt 8150 Lumen 160 Watt LED Leuchten
  • 90 Watt 10250 Lumen 230 Watt LED Leuchten
  • 120 Watt 15600 Lumen 250 Watt bis 400 Watt LED Leuchten
  • 200 Watt 26000 Lumen 700 Watt LED Leuchten
  • 240 Watt 31200 Lumen 800 Watt LED Leuchten
  • 300 Watt 39000 LUMEN 1000 Watt LED Leuchten

LED Hallenbeleuchtung mit dem D Zeichen

Die LED Hallenbeleuchtung überzeugt überall in Industrie und Gewerbe durch ihre helle Lichtleistung und dem sparsamen Verbrauch, ganz im Gegensatz zu herkömmlichen HQL Leuchten. Außerdem benötigen diese allgemein nur etwa ein Drittel an Energie wie herkömmliche Leuchten. Dabei sorgen deren Kühlrippen für eine perfekte Wärmeableitung, was nicht nur dem Brandschutz dient, sondern außerdem auch, deren Lebensdauer auf über 50.000 Betriebsstunden ansteigen lässt. Die LED Hallenbeleuchtung ist mit einem Abstrahlwinkel von 120 Grad in vielen Lichtfarben erhältlich.

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