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Moderne Beleuchtungskonzepte, die Vorteile der LED-Hallenbeleuchtung

Moderne Beleuchtungskonzepte, die Vorteile der LED-Hallenbeleuchtung

Das “Aus” für uneffiziente Leuchtmittel

Der Aufschrei war groß, als das “Aus” für die gute alte Glühbirne in Brüssel beschlossen wurde. Die Glühbirne, die seit Ende des 19. Jahrhunderts “Licht in unser Dunkel” brachte, war auf einmal verpönt und geächtet. Vor allem, da die damals als Ersatz in den Umlauf gebrachten Energiesparlampen Gleich in den Verdacht gerieten, Verursacher einer Reihe von Krankheiten zu sein.

Die Verbraucher wehrten sich erst einmal mit Hamsterkäufen ihrer geliebten Glühbirnen. Mittlerweile ist es vergleichsweise ruhig geworden, um die Beschlüsse in Brüssel. Denn die meisten haben eingesehen, dass die Kombination Geld und Energiekosten zu sparen Dieses ist in Verbindung mit sinnvollem Umweltschutz, gar nicht so schlecht ist.

Durch die EU-Richtlinien sollen ineffiziente Geräte nach und nach vom Markt gedrängt und der Verkauf von energieeffizienten Elektrogeräten gefördert werden. Mit dem Verschwinden der “Energiefresser” soll der Energieverbrauch gesenkt und der CO2-Ausstoß reduziert werden. Auch die Verordnungen, die die Effizienz von Leuchtmitteln betreffen, gehören zu diesem Klimaschutzprogramm.

Daten / Verordnungen

  • Am 01.09.2009 trat die EU-Verordnung in Kraft, die die Lampen mit ungebündeltem Licht betrifft, als sogenanntes “Glühlampenverbot” bekannt. Diese EU-Verordnung ist in sechs Stufen eingeteilt, von denen mittlerweile die meisten in Kraft getreten sind. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Leuchten mit ungebündeltem Licht wenigstens eine Energieeffizienzklasse B aufweisen. Damit war auch das Aus für die entsprechenden Hochvolt Halogenlampen beschlossen.
  • HQL Verkaufsverbot seit 2015. Das gefährliche Quecksilber und der hohe Stromverbrauch waren ein Grund für das gesetzliche Verbot, die Quecksilberdampflampen weiter in den Verkauf zu bringen. Das HQL Verkaufsverbot seit 2015 sollte auch Sie als Unternehmer schnell zum Handeln ermutigen. Denn je schneller Sie auf die energieeffizienten LED Leuchtmittel umsteigen, desto schneller können Sie vom Wechsel profitieren.
  • Seit 2016 dürfen offiziell keine Hochvolt-Halogenlampen mehr gefertigt werden, was vor allem Reflektorlampen mit 230 V betrifft.
    Am 01.09.2018 trat die sechste Stufe der EU-Lampenverordnung in Kraft. Die besagt, dass auch keine Halogen-Haushaltlampen mit ungebündeltem Licht mehr produziert werden dürfen. Ausgenommen sind momentan noch einige Halogen-Haushaltlampen der Energieeffizeinklasse C.
  • Seit 01.09.2020 Verbot aller Kompaktleuchtstofflampen, sowie einiger Hochdruckentladungslampen nebst Leuchtstofflampen.
  • Ab 01.09.2024 Verbot aller Lampen außer LED-Retrofit und weniger HID. Natürlich dürfen die noch vorhandenen Leuchten vom Handel abverkauft werden, doch sollte jedes Unternehmen möglichst schnell seine Beleuchtung umstellen, damit es nicht plötzlich mangels Leuchtmitteln in der Lagerhalle dunkel bleibt. Ganz zu schweigen, von der Kostenersparnis durch LED, die Sie dann die ganzen Jahre nicht wahrgenommen haben.

Die Vorurteile von LED gegenüber herkömmlichen Beleuchtungssystemen

Lohnt sich der Umstieg auf LED?

  • Behauptung: Die Umrüstung auf eine LED Hallenbeleuchtung rechnet sich nicht, da die LED-Beleuchtungsmittel noch zu teuer sind.
    Fakt: Bei einer Nutzungsdauer von täglich mehr als acht Stunden beträgt die Amortisationszeit nach der Umrüstung weniger als drei Jahre. Im weiteren Verlauf kommt es zu 70 Prozent an Kosteneinsparungen.
  • Behauptung: Bei LED-Leuchten sollte man warten, bis sie billiger werden.
  • Fakt: Selbst wenn der Anschaffungspreis für LED Leuchtmittel in den nächsten drei Jahren um 50 Prozent fallen würde. Lohnt sich das Aufschieben dieser Investition nicht. Auch bei den heutigen Anschaffungskosten für LED Leuchtmittel ergibt sich bereits in den ersten drei Jahren eine Kosteneinsparung, die über den Anschaffungskosten für eine LED Hallenbeleuchtung liegt. Damit lässt sich die nicht wahrgenommene Kosteneinsparung. Auch bei einem deutlichen Preisverfall für LED Leuchten, nicht mehr einholen. Die Amortisationszeit ist also schnell erreicht. Mit einem kostenlosen Amortisationsrechner aus dem Internet kann das leicht überprüft werden.
  • Behauptung: Die Umrüstung der bisherigen Leuchtstoffröhren auf LED-erfordert eine höhere Anzahl an LED Röhren.
    Fakt: Genau das Gegenteil ist richtig: Aufgrund der höheren Effizienz der LED Leuchten gegenüber herkömmlichen Leuchtstoffröhren, kommt man mit einer geringeren Anzahl an Röhren aus.
  • Behauptung: Die herkömmliche Beleuchtung auf LED umzurüsten ist teuer.
    Fakt: Allgemein ist lediglich die vorhandene Leuchtstoffröhre gegen eine LED Röhre auszutauschen. Und der gegenwärtige Starter durch den mitgelieferten LED-Starter zu tauschen. Dafür braucht man kein speziell geschultes Fachpersonal.
  • Behauptung: LED erbringt bei hohen Lagerhallen nicht genügend Helligkeit.
    Fakt: Die LED Hallenstrahler gibt es in ganz unterschiedlichen Leistungsstärken, deren Helligkeit herkömmliche Strahler bei gleicher Wattzahl klar übertreffen. Entscheidend ist außer den verwendeten LED-Chips, eine durchdachte Auslegung des Gesamtsystems der Leuchten und die Qualität der Netzteile. Mittlerweile haben sich leistungsstarke LED Hallenstrahler bereits bei der Ausleuchtung von 30 m hohen Montagehallen bestens bewährt.

Behauptung: LED Licht ist unangenehm.

  • Fakt: LED Beleuchtung gibt es in den unterschiedlichsten Lichtfarben. Warm weißes Licht, kalt weißes Licht bis hin zum sogenannten blacklight. Da es weder UV-, noch Infrarot Strahlen enthält, wird es sogar für lichtempfindliche Personen empfohlen.
  • Behauptung: Die Angebote unterschiedlicher LED Leuchten gleicher Wattzahl lassen sich problemlos miteinander vergleichen.
    Fakt: Die Wattzahl sagt nur etwas über die Leistungsaufnahme der Leuchten aus, deren Helligkeit kann aber durchaus variieren. Mehr Klarheit bringt die Angabe der Lumen (Einheit des Lichtstroms) bei gleicher Leistung (Watt). Bei gleich hohem Lichtstrom sollte man deshalb die Leuchte mit der geringeren Wattzahl wählen, da diese effizienter arbeitet.
  • Behauptung: Bei LED Röhren kommt es nur auf die richtige Länge an.
  • Fakt: Bei beispielsweise 1,50 m langen Röhren, kann der Lichtstrom in Lumen (lm) erheblich schwanken. Wichtig ist dabei auch deren Lebensdauer und die Garantiezeiten, ein umweltschonender Fertigungsprozess und die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien. Vor allem wenn es sich nicht um ein Produkt von einem Marken Hersteller handelt, ist oft Vorsicht geboten.
  • Behauptung: Die Umrüstung auf LED bindet erst einmal monetäre Mittel, die anderweitig eventuell dringender gebraucht werden.
    Fakt: Mit einer Investitionsfinanzierung über Leasing oder Mietkauf muss das nicht sein. Hier entsteht schon gleich nach der Montage der LEDs ein Liquiditätsüberschuss. Das bedeutet für viele Unternehmen einen sofortigen Cashback.
  • Behauptung: Die Beleuchtungsumrüstung auf LED hat noch Zeit.
    Fakt: Immer mehr herkömmliche Leuchtmittel dürfen schon in naher Zukunft nicht mehr verkauft werden. Außerdem achten die Berufsgenossenschaften darüber, dass bestimmte Richtlinien, was die Beleuchtung an den Arbeitsplätzen betrifft, eingehalten werden. Ein Austausch auf herkömmlicher Basis ist da wenig sinnvoll.

Die Vorteile der LED-Beleuchtung

  • Diese können sich tatsächlich sehen lassen, wozu es derzeit auch keine vergleichbare Alternative gibt.
  • Sehr hohe Energieersparnis von bis zu 70 Prozent durch den geringen Energieverbrauch.
  • Garantierte Lebensdauer von bis zu 60000 Stunden. Im Vergleich dazu beträgt die Lebensdauer einer Glühlampe lediglich 1000 – 2000 Stunden.
  • Sehr umweltfreundlich, da frei von giftigem Quecksilber.
    Keine Instandhaltungskosten.
  • Geringe Wärmeentwicklung und daher keine Verbrennungsgefahr. Während Halogenlampen im Betrieb so heiß werden können, dass man sie nicht berühren sollte, werden LED Leuchtmittel nur maximal handwarm. Das haben diese ihrer guten Energieeffizienz zu verdanken, da kaum Abwärme erzeugt wird.
  • Beliebig oft ein- und ausschaltbar, ohne dass dabei die Lebensdauer beeinträchtigt wird.
  • Sehr gute Farbwiedergabe bei einer großen Farbauswahl.
    Keine Einschaltverzögerung.
  • Keine UV- und Infrarotstrahlung.
  • Einstellbare Helligkeit durch präzise Lichtlenkung ohne Reflektoren, denn LED Leuchtmittel sind mit verschiedenen Öffnungswinkeln erhältlich. Es macht also einen Unterschied, ob eine Leuchte ihr Licht in alle Richtungen (360 Grad) verbreitet oder ob das erzeugte Licht beispielsweise nur in einem Lichtkegel von 120 Grad abgestrahlt wird. In letzterem Fall ist die Beleuchtungsstärke in Lux (lx) größer, da der gesamte Lichtstrom auf eine kleinere Fläche fällt. Die Lichtstärke ist damit der Quotient aus Lichtstrom und Quadratmeter.
  • Hohe Stoßfestigkeit im Vergleich zu Energiesparlampen oder Halogenlampen. Bei fest installierten Deckenleuchten ist das weniger von Bedeutung, wohl aber bei allen beweglichen Strahlern und Leuchten. Da braucht man nichts zu befürchten, wenn man diese in eingeschaltetem Zustand bewegt oder schwenkt.
  • Relativ kleine Bauformen und flexibles Design.
  • Durch die einheitlichen Fassungen ist ein problemloser Umstieg von Halogen auf LED Leuchtmittel möglich.

LED-Beleuchtungen sollten heute in Lagerhallen der Standard sein

Die moderne LED Lichttechnik bietet so viele Vorteile gegenüber den bisherigen Beleuchtungssystemen, dass niemand mehr die Frage stellen sollte: lohnt sich der Umstieg? Außerdem wird man die herkömmlichen Leuchtmittel nicht mehr lange im Handel bekommen. So bieten die LED Hallenstrahler und LED Panelen einen optimalen Ersatz zu HQL Lampen und Leuchtstoffröhren und sparen dabei jede Menge an Energie. Außerdem lassen diese sich auch flexibel überall dort aufstellen, wo sie gerade gebraucht werden.

Auch ein Verschieben während des Betriebs ist bei diesen kein Problem. Aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und hohen Effizienz gibt es zur Zeit keinen vergleichbaren Ersatz zu HQL Lampen. Vor allem ist schon gleich bei der Hallenplanung eine gute und ausgewogene Beleuchtung mit einzukalkulieren. Je nach Nutzungsart der Lagerhalle muss diese ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Empfohlene Beleuchtungsstärken, je nach Hallennutzung

  • Hochregallager, Fahrwege ohne Personenverkehr: 20 (lx)
  • reiner Vorrats- und Lagerraum: 100 (lx)
  • Hochregallager, Lagerhalle, Fahrwege mit Personenverkehr: 150 Lux
  • Hochregallager, Lagerhalle, mit Leitstand: 150 (lx)
  • laufend mit Personen besetzter Lagerraum: 200 Lux
  • Versand- und Verpackungshalle: 300 (lx)

Die geplante Beleuchtungsstärke sollte immer 10 Prozent über diesen Richtwerten liegen, da auch LED Leuchtmittel im Laufe ihrer langen, 15-jährigen Lebensdauer etwas an Leuchtkraft verlieren.

LED Beleuchtung in Lagerhallen und deren Vorteile

Effiziente Beleuchtung, die Etiketten, Waren und Hindernisse gut erkennen lässt.

  • Bedeutend geringere Energiekosten wie bei herkömmlichen Leuchtmitteln.
  • Gleichmäßige Beleuchtung, flimmer- und blendfrei.
  • Das helle Licht bremst die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin, beugt einer Ermüdung der Beschäftigten vor. Und fördert deren konzentriertes Arbeiten. Das führt zu einer höheren, konstanteren Arbeitsleistung, optimiert die Arbeitsabläufe und minimiert das Unfallrisiko.
  • Das perfekte Licht nach HCL (Human Centric Lighting) sorgt für besseres, persönliches Wohlbefinden der Arbeitnehmer und ist Voraussetzung für eine Produktivitätssteigerung.
  • Helle, neutrale Beleuchtung hebt die Sauberkeit und Ordnung einer Halle hervor.

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