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Explosionsgeschützte Lampen

Was versteht man unter einer Explosion?

Als Explosion wird eine Oxidations- oder Zerfallsreaktion bezeichnet, die unter erheblicher Reaktionsgeschwindigkeit abläuft. Dabei werden große Energiemengen, allgemein in Form von Bewegungs-und Druckenergie oder Wärme, freigesetzt. Dabei handelt es sich um hochbrennbare Flüssigkeiten, Gase, Stäube, Flusen oder Feststoffe, wie diese beispielsweise in Raffinerien, Lackierereien, Fabriken, Mühlen, Reinigungsanlagen und Tank- und Verladeanlagen vorkommen.

Gesetzliche Grundlagen

Am 29. März 2014 wurde die Neufassung der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht. Dabei steht ATEX für Atmosphères Explosibles, also explosionsfähige Atmosphären. Seitdem gilt diese Richtlinie, die sich vor allem an die Produzenten von explosionsgeschützten Betriebsmitteln wendet.

Vermeidung von Explosionen| Ex-geschützte Lampen sind da ein „Muss“

Explosionen entstehen vor allem durch drei Elemente in explosionsgefährdeten Bereichen. Sauerstoff O2, Brennstoffe wie zündfähige Gase oder Staub und eine Zündquelle (wie beispielsweise heiße Oberflächen, Kurzschluss, Funken). Die Wahrscheinlichkeit einer Explosion basiert auf dem gleichzeitigen Zusammentreffen aller drei Faktoren über eine bestimmte Zeitspanne. Daraus definieren sich die Zonen.

Explosionsgeschützte Lampen (Ex-Leuchten)

In explosionsfähiger Atmosphäre dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die keine mögliche Zündquelle in diesen Bereichen darstellen. Das gilt natürlich auch für die LED Hallenstrahler und LED Hallenbeleuchtung, die durch ihre vielen Vorteile, wie geringe Wartungskosten aufgrund eines langen Lebenszyklus und großer Energieeinsparung, die beste Wahl für Betriebsstätten. Lager und Büros sind.

Außerdem leuchten diese Hallen perfekt und flächendeckend aus und trotz der überaus starken Leuchtkraft, verursachen diese LED Hallenstrahler keine Blendung der Augen. Je nach Hallenstrahler können auch Flächen von 113 m² noch aus sechs Metern Höhe mit 280 Lux ausgeleuchtet werden. Auch als Explosionsgeschütze LED Hallenbeleuchtung stehen diese zur Verfügung. Mittlerweile gibt es wohl kaum einen Bereich mehr, ob im professionellen oder privatem Bereich, in dem diese nicht überzeugend und erfolgreich einsetzbar sind.

Explosionsgeschützte Lampen sind Spezialleuchten, die in Lager- und Arbeitsräumen eingesetzt werden, wo auch, zumindest zeitweise, explosionsfähige Nebel, Gase, Stäube und Dämpfe auftreten können. Außer den Brandschutzeigenschaften erfüllen diese noch zusätzliche Anforderungen, aber mindestens Schutzart IP 5X und Bruchsicherheit der Leuchtenabdeckung (schlagzäh).

Ex-geschützte Lampen haben je nach ihrem Verwendungszweck, spezielle Zündschutzarten, welche den erhöhten Schutzanforderungen, der betreffenden Umgebung, entsprechen müssen. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht nur die innen liegenden Komponenten von Beleuchtungen berücksichtigt werden, sondern auch Dinge wie Kabelverschraubungen. Welche Eigenschaften diese Explosionsgeschützen Lampen sonst noch aufweisen müssen, richtet sich nach den Bereichen, in der diese eingesetzt werden.

Schlagzähe Leuchtenabdeckung von Ex-geschützten Lampen

Die dürfen nur eine begrenzte Oberflächentemperatur aufweisen. Dabei darf diese zweidrittel der Zündtemperatur vom jeweiligen, vorherrschenden Staub/Luftgemisches nicht überschreiten.

An Stellen, an denen eine gefährliche Ansammlung glimmfähigen Staubes nicht sicher verhindert werden kann, darf eine um 75 Grad reduzierte Glimmtemperatur des betreffenden Staubes nicht überschritten werden.

Für brennbare Nebel, Gase und Dämpfe gelten:

  • Zone 0
    Bereiche, in denen langzeitig oder ständig eine explosionsfähige Atmosphäre vorherrscht. Bestehend aus einem Gemisch von Dampf, Nebel oder Gas.
  • Zone 1
    Bereiche, in denen damit gerechnet werden muss, dass bei normalem Betrieb eine Atmosphäre aus einem Gemisch, in Form von brennbaren Substanzen, Luft Dämpfen, Gasen oder Nebel auftritt.
  • Zone 2
    Bereiche, in denen allgemein nicht(und wenn dann nur kurzfristig), damit zu rechnen ist, dass eine, aus einem Gemisch aus Luft und brennbaren Substanzen, wie Dämpfen, Gasen oder Nebel, auftritt.

Bereiche mit brennbarem Staub

  • Zone 20
    Bereiche, in denen ständig, häufig oder langzeitig, eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus Luft und brennbarem Staub, vorhanden ist.
  • Zone 21
    Bereiche, in denen damit gerechnet werden muss, dass eine Wolke von brennbarem Staub in Luft, während des Normalbetriebs, gelegentlich auftreten kann.
  • Zone 22
    Bereiche, in denen bei Normalbetrieb allgemein nicht damit gerechnet werden muss und wenn, dann nur kurzfristig, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus brennbarem Staub und Luft auftritt.

Ex-geschützte Lampen für explosionsgefährdete Bereiche

und maximale Sicherheit am Arbeitsplatz

Wenn sich Arbeitsplätze in einem explosionsgefährdeten Umfeld befinden, muss ganz besonders auf höchste Sicherheit geachtet werden. Vor allem, was die elektronischen Geräte betrifft, als auch die in diesen Bereichen eingesetzten Beleuchtungskörper. Diese Sicherheit wird beispielsweise in den ATEX-Richtlinien der EU festgelegt. Lampen der EX- und iL-Serien erfüllen diese Vorgaben in jeglicher Hinsicht. LED Hallenstrahler oder LED Hallenbeleuchtung, die für den Kontakt mit explosiven Dämpfen, Gasen oder Staub speziell entwickelt werden, müssen wassergeschützt als auch staubundurchlässig und ATEX und IECEx zertifiziert sein.

Das IECEx-System

Das ist ein internationales Zertifizierungssystem für explosionsgeschützte Lampen und Ex-Geräte, die sich nach den Normen der International Electrotechnical Commission richtet. Ex-geschützte Lampen müssen so konzipiert sein, dass diese weder Hitze noch Funken erzeugen, die sich in den betreffenden Zonen entzünden könnten. Mit der Zertifizierung wird sichergestellt, dass die Ex-Geräte den Normen entsprechen.

Diese Serien sind auf verschiedene Situationen der Explosionsgefährdung ausgerichtet. Die Ex-geschützten Lampen sind vor allem für den Einsatz in Bereichen konzipiert, wo häufiger explosionsfähige Atmosphären auftreten. Das sind die Zonen 0, 1, 20 und 21. Die iL-Serien sind speziell für die Zonen 2 und 22.

Die ATEX-Betriebsrichtlinie

Von Chemiewerken, Öl- und Gasförderanlagen, Sägewerken, Bäckereien bis hin zu Destillerien: Für die innerhalb der EU-ansässigen Betriebe, in denen durch Gase oder Staub explosionsfähige Atmosphären auftreten können, gelten die ATEX-Betriebsrichtlinien. Die jeweiligen Arbeitsbereiche werden dabei nach Dauer und Häufigkeit der Explosionsgefahr in Zonen unterteilt.

LED-Beleuchtung und die monetären Fördermöglichkeiten

Gewerbliche Kunden und Kommunen werden mit einem bis zu 35-prozentigen Investitionszuschuss gefördert, wenn diese ihre Beleuchtung auf eine energiesparende und ressourcenschonende LED-Beleuchtung umrüsten. Natürlich muss erst einmal in die Leuchtmittel investiert werden, doch durch deren viel geringeren Energiebereich und die vielfach höhere Lebensdauer, hat sich dieser Aufwand in kurzer Zeit amortisiert. Desto früher man mit der Umstellung beginnt, umso früher kann jedes Unternehmen und jede Kommune sparen. Vor allem in Zeiten, wo die Gelder knapp sind, stellt das sofort eine spürbare Entlastung dar.

Dabei gibt es noch immer viele Finanzierungsmöglichkeiten, derer man sich bedienen kann, was allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Deshalb ist es so wichtig, sich vor der Umsetzung des Vorhabens eingehend zu informieren oder beraten zu lassen und zu klären, ob das eigene Unternehmen förderfähig ist. Denn Fördermittel müssen beantragt und genehmigt sein, bevor man mit der Umrüstung startet. Trotz dieser effektiven Finanzspritzen gibt es jährlich noch immer viele Fördermittel, die nicht abgerufen und Maßnahmen, die nicht umgesetzt wurden. Es ist auch möglich, diverse Fördertöpfe miteinander zu kombinieren. Seien es nun die einzelnen Landesfördertöpfe, EU-Fördermittel oder die ab 2020 bis 2022 ganzjährige NKI-Förderung. Damit unterstützt das Bundesministerium (BMU) für Umwelt, Naturschutz, sowie nukleare Sicherheit, im Rahmen einer nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), die Kommunen. Dabei wurde die Antragstellung stark vereinfacht.

Gefördert wird:

  • Umstellung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf eine neue, hocheffiziente LED-Beleuchtungstechnik. Dazu gehört auch die Installation einer Steuerungs- und Regelungstechnik, zur Präsenz- oder zeitabhängigen, zonenweisen Schaltung.
  • Einbau von hocheffizienter, LED-Beleuchtungstechnik, bei der Umrüstung von Lichtsignalanlagen.
  • Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf LED-Beleuchtungstechnik.

Dafür gibt es für die Kommunen Fördermittel von 20 – 25 Prozent. Der Mindestzuschuss beträgt 5.000 Euro. Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich.

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